SBF Binnen
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(Quelle: Bundesdruckerei)
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Sportbootführerscheinverordnung Binnen
Amtlich vorgeschrieben auf allen Binnenschifffahrtsstraßen innerhalb des Geltungsbereichs der Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung und der Schiffahrtspolizeiverordnungen für den Rhein, die Mosel und die Donau. Er ist erforderlich zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger als 20 m, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) ausgestattet sind. Für den Rhein gilt weiterhin mehr als 3,68 kW (5 PS).
Zulassungsvoraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre ( Prüfungsalter min. 15 Jahre und 9 Monate)
- Körperliche und geistige Tauglichkeit
- Zuverlässigkeit durch Vorlage des Kfz-Führerscheins bzw. Führungszeugnis für Behörden nach §§ 31,30 Abs. 5 (0) BZRG (nicht älter als 6 Monate - bei Jugendlichen kann davon abgewichen werden)